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Für den Login in Ihr Konto klicken Sie auf der Internetseite von LOTTO Schleswig-Holstein auf „Anmelden“ bzw. auf das Schloss-Symbol und melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Nach dem Login gelangen Sie über den Klick auf Ihren Namen von jeder Seite zu Ihrem persönlichen Kundenbereich.

Unterhalb der Anmeldemaske finden Sie die "Passwort vergessen?"-Funktion. Wenn Sie diesen Link anklicken, öffnet sich ein Fenster in dem Sie nach Eingabe der benötigten Daten ein neues Passwort anfordern können. Bitte bedenken Sie, dass Sie im Identifizierungsprozess kein Passwort ändern können. Dies ist erst nach vollständiger Identifizierung möglich.

Schicken Sie uns eine kurze E-Mail an internet@nordwestlotto.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden die Sperrung umgehend prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Kunden- und Bankdaten sowie die Zugangsdaten können Sie in Ihrem Spielkonto unter KUNDEN- UND BANKDATEN oder unter ZUGANGSDATEN ändern. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen Ihrer persönlicher Daten eventuell eine erneute SCHUFA-Prüfung stattfindet und Sie sich gegebenenfalls neu identifizieren müssen.

Damit Sie das Spielangebot von LOTTO Schleswig-Holstein weiterhin nutzen können, sind wir durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 dazu verpflichtet, Sie einmal jährlich aufzufordern, die Korrektheit Ihrer Personen- und Adressdaten durch Sie prüfen und bestätigen zu lassen. Sofern Sie in den zurückliegenden 12 Monaten KENO oder Online-Rubbellose gespielt haben, muss zusätzlich eine Überprüfung über die SCHUFA erfolgen. Bitte folgen Sie dazu dem angezeigten Link zur Datenprüfung, um Ihre Daten zu bestätigen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Die Anzeige Ihrer persönlichen Gewinn- und Verlustrechnung gehört zu den gesetzlichen Vorgaben. Sie veranschaulicht Ihre getätigten Einsätze sowie erzielten Gewinne und Verluste für den Zeitraum von 30 Tagen. Ihre detaillierte Buchungsübersicht finden Sie unter "Mein LOTTO/MEIN KONTO/BUCHUNGSÜBERSICHT".

Für Lotterien mit täglichen Ziehungen gelten besondere gesetzliche Anforderungen an den Spielerschutz. Aus diesem Grund wird in Ihrem Spielkonto zwischen den Unterkonten "Lotterien" und "Tägliche Spiele" unterschieden.

Möchten Sie LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, BINGO! oder TOTO spielen, so wird hierfür das Guthaben vom Unterkonto "Lotterien" verwendet. Sollten Sie bei unserer täglichen Zahlenlotterie KENO oder bei Online-Rubbellosen Ihr Glück versuchen wollen, so wird hierfür das Guthaben des Unterkontos "Tägliche Spiele" genutzt. Eventuelle Gewinne werden je nach Lotterie auf das entsprechende Unterkonto gebucht.

Sollten Sie kein Guthaben auf dem Unterkonto "Tägliche Spiele" haben, jedoch auf dem Unterkonto "Lotterien", wird Ihr Einsatz automatisch von diesem Guthaben beglichen.

Sollten Sie kein Guthaben auf dem Unterkonto "Lotterien" haben, jedoch auf dem Unterkonto "Tägliche Spiele", müssen Sie zunächst eine Umbuchung des Guthabens unter MEIN LOTTO/MEIN KONTO > "GUTHABEN UMBUCHEN" durchführen.

In Ihrem Spielkonto haben Sie unter MEIN LOTTO/MEIN KONTO jederzeit die Möglichkeit ein Unterkonto Ihrer Wahl aufzuladen oder Ihr Guthaben zwischen den beiden Unterkonten umzubuchen.

Gewinne, die Ihrem Spielkonto gutgeschrieben wurden, sind ungebundenes Guthaben, das Sie jederzeit entladen können. Einzahlungen auf Ihr Spielkonto sind gebundenes Guthaben, das grundsätzlich nur für die Bezahlung von Spielaufträgen verwendet werden kann.

Mit dem Einzahlungslimit legen Sie fest, wie hoch die Summe der Einzahlungen auf Ihr Spielkonto pro Monat, Woche oder Tag sein dürfen. Als Einzahlungen gelten sowohl Aufladungen Ihres Spielkontos per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Überweisung, direkte Bezahlungen Ihrer Spielaufträge an der Kasse per Lastschrift oder Kreditkarte als auch automatische Abbuchungen vom Bankkonto, die Sie ggf. für Ihre Dauerscheine aktiviert haben. Gegen Ihr Einzahlungslimit werden also alle Bezahlvorgänge per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und Überweisung gegengerechnet. Nicht als Einzahlung gelten Gewinne, die ggf. auf Ihrem Spielkonto verbleiben. Ein Beispiel: Sie laden Ihr Spielkonto per Kreditkarte mit 10 Euro auf. Diese 10 Euro sind eine Einzahlung. Sie legen einen Spielschein im Wert von 14,60 Euro in den Warenkorb. An der Kasse wählen Sie als Bezahlart Ihr Guthaben und zahlen weitere 4,60 Euro direkt per Lastschrift. Diese 4,60 Euro sind ebenfalls eine Einzahlung. Sie können Ihre Limits jederzeit unter MEIN LOTTO/LIMITS einsehen und ggf. ändern. Dabei gilt: Eine Änderung der Limits ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung sofort greift, eine Erhöhung jedoch erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist von sieben Tagen wirksam wird. Für die Teilnahme an den täglichen Lotterien (KENO, Online-Rubbellose) ist zusätzlich ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit verpflichtend. Dieses Limit müssen Sie vor der ersten Abgabe festlegen.

Mit dem Spieleinsatzlimit legen Sie einen Höchstbetrag fest, den Sie pro Monat, Woche oder Tag für Spielteilnahmen einsetzen möchten. Als Spieleinsatz gilt jeder Betrag, den Sie für den Kauf von Spielaufträgen bzw. Online-Rubbellosen investieren, unabhängig davon, ob Sie den Spielauftrag oder Online-Rubbellose mit Guthaben aus Aufladungen, aus Gewinnen, per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder durch automatischen Bankabruf (bei Dauerscheinen) begleichen. Übrigens: Für Neukunden ist das Spieleinsatzlimit in der Spontanspielzeit (bis zu 72 h nach Registrierung) auf 100 Euro festgelegt. Erst nach erfolgreicher Identifizierung können Sie als Neukunde höhere Spieleinsätze tätigen. Sie können Ihre Limits jederzeit unter MEIN LOTTO/LIMITS einsehen und ggf. ändern. Dabei gilt: Eine Änderung der Limits ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie: Eine spätere Erhöhung ist erst nach Ablauf einer gesetzlich vorgegebenen Frist von 7 Tagen wirksam. Eine Absenkung des Limits greift sofort.

Mit dem Verlustlimit begrenzen Sie die Höhe eines möglichen Verlustes pro Monat, Woche oder Tag. Verluste berechnen sich aus der Summe Ihrer Spieleinsätze inkl. Bearbeitungsentgelt abzüglich angefallener Gewinne. Sie können Ihre Limits jederzeit unter MEIN LOTTO/LIMITS einsehen und ggf. ändern. Dabei gilt: Eine Änderung der Limits ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung sofort greift, eine Erhöhung jedoch erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist von sieben Tagen wirksam wird.

Unter "MEIN LOTTO/MEIN KONTO" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Limits bei LOTTO Schleswig-Holstein und auch das verpflichtende anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit zu hinterlegen. Bitte beachten Sie: Eine spätere Erhöhung ist erst nach Ablauf einer gesetzlich vorgegebenen Frist von 7 Tagen wirksam. Eine Absenkung des Limits greift sofort.

Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit wird bei Teilnahme an Lotterien mit täglicher bzw. sofortiger Teilnahmemöglichkeit an die Zentraldatei der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (LUGAS) gemeldet. Bei LOTTO Schleswig-Holstein betrifft dies die Lotterie KENO und die Online-Rubbellose. Sollten Sie bei weiteren Glücksspielanbietern als Kundin bzw. Kunde registriert sein, so müssen Sie dieses Einzahlungslimit dort ebenfalls hinterlegen. Die Aufgabe der länderübergreifenden Zentraldatei ist es, die Einhaltung eines durch eine Spielerin bzw. eines Spielers selbst festgelegten Einzahlungslimits glücksspielanbieterübergreifend zu prüfen.

LOTTO Schleswig-Holstein gibt das von Ihnen eingegebene Einzahlungslimit an die dafür vorgesehene Zentraldatei der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (LUGAS) weiter. Leider ist es technisch nicht möglich, dass wir Informationen dazu bekommen, welches Einzahlungslimit Sie bei einem anderen Glücksspielanbieter ebenfalls hinterlegt haben. Ein Abgleich und somit Anzeige des aktuell gültigen Einzahlungslimits sowie des zur Verfügung stehenden Restbetrags ist aus diesem Grund leider nicht möglich.

Wenn Sie einen KENO-Spielschein oder ein Online-Rubbellos abgeben wollen, sind wir verpflichtet, Ihren Wunsch der Aktivität an die Aktivitätsdatei bei LUGAS zu melden. Sofern Sie zu dem Zeitpunkt nicht gerade bei einem anderen legalen Glücksspielanbieter aktiv gemeldet sind, werden Sie von LUGAS für die Abgabe der Lotterien auf www.lotto-sh.de aktiv geschaltet. Damit soll verhindert werden, dass Sie "Tägliche Spiele" bei mehreren Anbietern parallel spielen können. Haben Sie den Kauf beendet, können Sie sich selbstständig inaktiv setzen. Nach einer fünfminütigen Wartefrist können Sie wieder bei www.lotto-sh.de oder bei anderen Anbietern KENO-Spielscheine und Online-Rubbellose abgeben. Bleiben Sie aktiv, können Sie Ihre Spiele auf www.lotto-sh.de fortführen.

Eine Deregistrierung des Spielkontos ist 14 Tage nach der letzten Teilnahme möglich und wenn keine Dauerscheine/Jackpot-Jäger, kein Guthaben oder offene Rücklastschriften vorhanden sind. Über Ihr Spielkonto unter „MEIN KONTO/DEREGISTRIEREN/zur Deregistrierung“ können Sie die Deregistrierung Ihres Spielkontos selbst durchführen.