Erklärung zur Barrierefreiheit
www.lotto-sh.de
Die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG (im Folgenden LOTTO SH oder das Unternehmen) veranstaltet seit 1948 im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein Lotterien und Wetten u.a. über die Vertriebswege Internet und die LOTTO-App.
Das Unternehmen bietet den Spielteilnehmern auf www.lotto-sh.de und in der LOTTO-App die Produkte LOTTO 6aus49, GlücksSpirale, Eurojackpot, KENO, TOTO, alle Zusatzlotterien, Online-Rubbellose sowie BINGO! zur Teilnahme über das Internet an. Der Kunde hat dort die Möglichkeit Spielscheine seiner Wahl individuell auszufüllen (Teilnahmezeitpunkt, Laufzeit, Spieleinsatzhöhe, persönliche Gewinnzahlen oder per Quick-Tipp etc.) und im weiteren Schritt käuflich zu erwerben. Die Internetseite dient dem Spielteilnehmer darüber hinaus zur Informationsbeschaffung rund um das Unternehmen und das Thema Glücksspiel mit weiterführenden Links wie z.B. zum digitalen Kundenmagazin oder zu Hilfe- und Beratungsportalen bei Spielsucht.
Das Unternehmen ist bestrebt, ihre Internetseite www.lotto-sh.de sowie das gesamte Onlineangebot mit seinen mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen und damit den Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nachzukommen.
Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Barrierefreiheit (BFSGV), welche auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Anforderungen an den Inhalt der Erklärung richten sich nach Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG i.V.m. der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 und den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt des Unternehmens unter www.lotto-sh.de und entsprechende Subdomains von www.lotto-sh.de sowie für die Inhalte, die über die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Web-Content-Management-Systeme (WCMS) auch für mobile Anwendungen aufrufbar sind.
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit / Prüfkriterien
Die Erklärung wurde am 27.06.2025 erstmalig erstellt (V 1.0). Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung und die Überprüfung der Internetseite beruhen auf einer im September 2024 durchgeführten Bewertung der Stiftung Pfennigparade. Überprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, den WCAG-Standards, Konformitätsstufe AA. Die Stufe AA stellt sicher, dass die meisten Barrieren beseitigt sind und die Internetseite für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.lotto-sh.de und deren Subdomains sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem BFSG vereinbar.
• Skalierbarkeit: Bei der Skalierung der Textgröße kann die Wahrnehmung der Inhalte erschwert sein.
• Benutzerpräferenzen: Bei den Benutzereinstellungen bezüglich Schriftart, Schriftgröße und Farben kann es zu Verschiebungen kommen, so dass eine individuelle Anpassung möglicherweise erschwert wird.
• Informationen: Die derzeitige Struktur mit unterschiedlichen Informationen in vielen Untermenüs macht das digitale Produkt für manche Nutzer schwerer verständlich.
• PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
• Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel.
• Auf vielen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
• Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
• Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
• Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
• Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
• Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
• Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar sind, aber eigentlich ignoriert werden sollen.
• Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
• Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
• Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren bestmöglich zu beheben und/oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Marktüberwachungsbehörde
Das Land Schleswig-Holstein hat die Kontrolle zur Einhaltung der Normen des BFSG per Staatsvertrag an die zentrale „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), AöR, mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt übertragen.
Diese ist zuständig
• zur Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie, § 20 Abs. 2 BFSG
• als zentraler Ansprechpartner für die zentrale Verbindungsstelle, § 27 BFSG
• zur Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Unternehmen zur Anwendbarkeit und Umsetzung des BFSG
• zur Koordination von Maßnahmen zur Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen
• zur Berichterstattung an die EU-Kommission nach § 36 BFSG
Anfragen bzw. Meldungen sind bis zur formalen Errichtung der MLBF zu richten an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt / Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530, E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Rückmeldung und Kontakt
Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden und Ihre Fragen, Informationen oder Ihr Feedback senden:
NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
Postfach 3446
24033 Kiel
info@nordwestlotto.de