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JUGEND- UND SPIELERSCHUTZ

LOTTO Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holstein einerseits die Teilnahme an einem moderaten Glücksspiel zu ermöglichen, sie anderseits jedoch auch vor den möglichen Gefahren, die ein übermäßiges Spielen nach sich ziehen kann, zu schützen und entsprechend darüber aufzuklären.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zu einem verantwortungsvollen Spiel, zeigen gesetzliche Vorgaben auf und bieten Hilfestellungen und Informationsmaterialien von anerkannten Fach- und Beratungsstellen mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Unsere Verantwortung gegenüber unseren Spielteilnehmern nehmen wir sehr ernst und berücksichtigen dies in unserem täglichen Handeln. Dazu gehört auch unser Engagement in den Bereichen Spielsuchtprävention und Jugendschutz.

Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen, die wir zum aktiven Spielerschutz getroffen haben können Sie in unserem aktuellen Responsible Gaming Report 2023 nachlesen.

Ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz ist für LOTTO Schleswig-Holstein auf www.lotto-sh.de und in den Annahmestellen selbstverständlich und die elementare Grundlage für das Spielen mit Verantwortung.

Die Teilnahme von minderjährigen Personen an Lotterien und Wetten ist nicht zulässig!

SPIELERSCHUTZ

Das Spielangebot von LOTTO Schleswig-Holstein soll in erster Linie der Unterhaltung dienen. Unser Ziel ist es, dass der Spielteilnehmer Freude an unseren Spielangeboten hat. Für manche Menschen kann die Teilnahme am Glücksspiel jedoch eine ernstzunehmende Gefahr bergen, die zu Sucht und Abhängigkeit führen kann.
LOTTO Schleswig-Holstein möchte seine Kunden daher für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel sensibilisieren und gleichzeitig Information und Hilfestellung bieten!

  • Spielen Sie nicht mit dem Vorsatz gewinnen zu müssen.

  • Setzen Sie sich ein Limit.

  • Spielen Sie nur mit Ihrem eigenen Geld.

  • Spielen Sie nicht über Ihrem Limit.

  • Versuchen Sie nicht, Verluste durch höhere Einsätze auszugleichen.

  • Spielen Sie nicht in einer depressiven Stimmung oder unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss.
  • Unter www.check-dein-spiel.de bietet Ihnen die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Informationen über die Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht an.

    Ein Selbsttest zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens ist unter https://www.check-dein-spiel.de/tests/selbsttest/ verfügbar.

    Infotelefon zur Glücksspielsucht der BZgA: 0800 1 37 27 00 (kostenlos und anonym)

    Unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de finden Sie Online-Hilfen und Telefonberatungs-stellen. Die Seite bietet Ihnen einen breiten Überblick, weiterer bundesweit und länderspezifisch verfügbarer und unabhängiger Hilfeangebote.

    Broschüren der BZgA

    Lotto Schleswig-Holstein ist an das bundesweite, übergreifende Sperrsystem OASIS angeschlossen. Spielerinnen und Spielern, die in das Sperrsystem eingetragen sind, ist es nicht mehr gestattet, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an bestimmten Pferdewetten (§ 8 Absatz 2 Satz 2 GlüStV 2021). Nicht unter die Ausnahme fallen jedoch Sofortlotterien im Internet. Weitere Teilnahmeausschlüsse sind nach den jeweiligen Landesvorschriften möglich. Aus dem Angebot unserer Gesellschaft wirkt sich eine Spielersperre derzeit auf die Lotterien KENO und plus 5 aus.

    Spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen können auf eigenen Antrag eine Spielersperre (Selbstsperre) erwirken und sich so von der weiteren Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen, ausschließen lassen. Des Weiteren besteht für Dritte (z.B. Angehörige von spielsuchtgefährdeten Personen) die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten eine Meldung abzugeben. Im Unterschied zur Selbstsperre auf eigenen Antrag wird vor der Verfügung einer Fremdsperre der zu sperrenden Person die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Entsprechende Anträge sind schriftlich an die

    NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
    Andreas-Gayk-Straße 19/21
    24103 Kiel


    zu richten. Selbstverständlich können Sie einen ausgefüllten Antrag auch direkt an die für das Sperrsystem OASIS zuständige Stelle, die Glücksspielbehörde des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt wenden. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: rp-darmstadt.hessen.de

    SIE HABEN NOCH FRAGEN?

    Bei Fragen zum Jugend- und Spielerschutz können Sie uns über folgende E-Mail-Adressen erreichen:
    spielerschutz@nordwestlotto.de