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Der Glücksspielstaatsvertrag

Der zum 01.07.2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen. Zu den Zielen des neuen GlüStV gehören insbesondere die Förderung von verantwortungsvollem Spiel, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Glücksspielangebots in geordnete Bahnen, Geldwäscheprävention und die Bekämpfung des Schwarzmarktes.

Das ändert sich für Sie:

Seit dem 06.12.2021:

Gewinnverbleib auf dem Spielkonto

Ab sofort verbleiben Ihre Gewinne auf Ihrem Spielkonto und werden nicht mehr automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. So können Sie neue Spielaufträge direkt mit Ihren Gewinnen bezahlen, ohne Ihr Bankkonto zu belasten.

Automatische Gewinnauszahlung
Sie können einen Auszahlungsbetrag festlegen, ab dem ein Gewinn automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen werden soll. Gewinne ab dieser Höhe verbleiben nicht mehr automatisch auf Ihrem Spielkonto.

Konto entladen
Es wird ab sofort zwischen "gebundenem" und "ungebundenem" Guthaben auf Ihrem Spielkonto unterschieden:

  • Gebundenes Guthaben entsteht durch die Aufladung Ihres Spielkontos per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte und Gutschein. Eine Entladung dieses Guthabens ist nur über unseren Kundenservice möglich.

  • Ungebundenes Guthaben erhalten Sie durch den Verbleib Ihrer Gewinne auf dem Spielkonto. Die Entladung auf Ihr Bankkonto können Sie jederzeit unter "Mein Lotto/Mein Konto/Konto Entladen" selbst vornehmen.


  • Anzeige von Unterkonten
    Unter "Mein LOTTO" wird ab sofort zwischen "Tägliche Spiele" und "Lotterien" unterschieden.

  • "Tägliche Spiele" sind Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche: KENO und Online-Rubbellose

  • "Lotterien" sind Lotterien, die nicht häufiger als zwei Mal pro Woche veranstaltet werden: LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, BINGO! und TOTO


  • Jedes Konto zeigt Ihnen auf, wie viel Guthaben Ihnen durch Einzahlungen (gebundenes Guthaben) und durch Gewinne (ungebundenes Guthaben) zur Verfügung steht.
    Sie können von einem Unterkonto jeden beliebigen Betrag kleiner/gleich Ihres Kontostands auf das jeweils andere Unterkonto umbuchen. Diese Umbuchung wird automatisch für Sie vorgenommen, wenn Sie einen KENO- oder einen Online-Rubbellos-Spielauftrag abgeben möchten, jedoch nur noch auf dem Unterkonto "Lotterien" ausreichend Guthaben besitzen.
    Nutzen Sie die Bezahlart "Lastschrift", so ändert sich für Sie nichts.

    Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

    Gültig seit dem 1.7.2021

    Einsätze, Gewinne und Verluste
    Nach jedem Login werden Ihnen alle Einsätze, Gewinne und Verluste der vergangenen 30 Tage angezeigt. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Information und Sie können sofort weiterspielen.

    Selbstwählbare Limits
    Sie können jetzt für Ihr Spielkonto neben dem Einzahlungs- und Spieleinsatzlimit auch ein Verlustlimit einrichten. Wählen Sie, ob diese Limits täglich, wöchentlich oder monatlich gelten sollen. Ihre derzeit festgelegten Spieleinsatzlimits (täglich, wöchentlich, monatlich) gelten unverändert fort, können aber jederzeit von Ihnen angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung sofort greift, eine Erhöhung jedoch erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist von 7 Tagen wirksam wird.
    Ihre gewählten Limits können Sie sich jederzeit in Ihrer Limithistorie anzeigen lassen. Diese finden Sie im Bereich „Mein Lotto/Mein Konto“.

    Datenaktualität
    Wenn Sie unsere Lotterien LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, BINGO! oder TOTO spielen, wird alle 12 Monate abgefragt, ob Ihre bei uns hinterlegten Daten noch aktuell sind. Dies erfolgt automatisch beim Login.
    Selbstverständlich können Sie Datenänderungen auch unterjährig vornehmen. Zur Vereinfachung sehen wir diesen Prozess zukünftig ohne Sicherheitsfrage und -antwort vor.

    KENO und Online-Rubbellose
    Für das Spielen von KENO und Online-Rubbellosen bitten wir Sie, Ihren Geburtsort und Ihren Geburtsnamen nachzuerfassen. Sie werden im Rahmen der Spielabgabe hierzu aufgefordert.