Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für das Spielkonto auf www.lotto-sh.de - Stand: 06/2026
Präambel
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:
das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit dem Glücksspiel verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.
Die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Begrifflichkeiten gelten gleichermaßen für alle Geschlechtsformen (männlich, weiblich, divers) und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet.
§ 1 Allgemeine Voraussetzungen
Eine Registrierung und Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer möglich, die ihren Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) in Schleswig-Holstein haben.
Die Spielteilnahme
Minderjähriger ist gesetzlich unzulässig; der Ausschluss Minderjähriger wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet,
des im Zusammenhang mit Glücksspielen im Internet tätigen Personals des Unternehmens ist von den dort angebotenen Glücksspielen ausgeschlossen,
ist bei Überschreitung des täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz- oder Verlustlimits des Spielteilnehmers ausgeschlossen,
ist ausgeschlossen, wenn das Zahlungskonto für Ein- und Auszahlungen auf das oder von dem Spielkonto nicht auf den Namen des Spielteilnehmers lautet,
ist ausgeschlossen, wenn das Spielkonto gesperrt ist, weil der Verdacht besteht, dass Gewinne unrechtmäßig erworben wurden, gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Geldwäsche, gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 oder gegen Bedingungen für das Spielkonto verstoßen wird.
§ 2 Registrierung und Authentifizierung
Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten Verfahren auf elektronischem Wege zu registrieren und damit zu identifizieren. Die Richtigkeit der bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten hat der Spielteilnehmer regelmäßig zu bestätigen.
Die Identifizierung erfolgt zunächst durch die Eingabe von personenbezogenen Daten durch den Spielteilnehmer im Internet-Spielsystem und anschließend
durch den vom Unternehmen eingerichteten „SCHUFA-IdentitätsCheck Premium“ bei der SCHUFA Holding AG und/oder
durch die Nutzung eines der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Online-Identifizierungsverfahren der WebID Solutions GmbH und/oder
durch ein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG.
Die Überprüfung, dass die auf dem Spielkonto vom Spielteilnehmer hinterlegte Bankverbindung auf dessen Namen lautet, erfolgt durch den vom Unternehmen eingerichteten KontonummernCheck bei der SCHUFA Holding AG und/oder durch das 1-Cent-Verfahren in Verbindung mit dem europäischen für den Bankenbereich vorgeschriebenen VoP-Verfahren (Verification of Payee). Hierfür überweist das Unternehmen dem Spielteilnehmer auf die von ihm angegebene Bankverbindung € 0,01. Die Bank bestätigt im Rahmen des VoP-Verfahrens, ob der Name des Spielteilnehmers identisch mit dem Namen des zu der angegebenen Bankverbindung gehörenden Kontoinhabers ist. Der Spielteilnehmer muss nach Eingang der 1-Cent-Überweisung den im Überweisungstext enthaltenen Freischaltcode auf der Website des Unternehmens in einem dafür vorgesehenen Feld eingeben. Nach erfolgreicher Eingabe des Freischaltcodes ist die Überprüfung der Bankverbindung abgeschlossen.
Sofern die vom Unternehmen gewählten Verfahren zur Überprüfung der Personen- und Bankdaten im Rahmen der Registrierung keine Bestätigung ergeben, ist der Spielteilnehmer von der Spielteilnahme ausgeschlossen.
Für die Auskunftseinholung durch das Unternehmen erteilt der Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungsverfahrens sein Einverständnis.
Im Rahmen der Registrierung gibt der Spielteilnehmer eine E-Mail-Adresse an und setzt sich ein persönliches Passwort. Diese Angaben dienen der Authentifizierung und dem Schutz des Spielkontos. Der Spielteilnehmer hat sich mit diesen Daten vor einer Spielteilnahme in seinem Spielkonto anzumelden. Alternativ besteht für den Spielteilnehmer bei der Registrierung und beim Einloggen in sein Spielkonto auch die Möglichkeit, den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Social-Login von Google zu nutzen. Hierbei werden personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse von Google an das Unternehmen übermittelt. Die Nutzung des Social-Logins ist freiwillig und kann jederzeit abgebrochen werden. Für den Authentifizierungsprozess gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Google.
§ 3 Spontanspiel
Vor Abschluss der vollständigen Überprüfung der vom Spielteilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten ist dem Spielteilnehmer die Teilnahme am sogenannten „Spontanspiel“ möglich, sofern die angegebenen Daten zur Person des Spielteilnehmers mittels
des „SCHUFA-IdentitätsChecks Premium“,
einem der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Online-Identifizierungsverfahren der WebID Solutions GmbH oder
einem der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG
(§ 2 Abs. 2) bereits bestätigt werden konnten.
Im Rahmen des Spontanspiels kann der Spielteilnehmer über sein Spielkonto für einen Zeitraum von 72 Stunden ab der Registrierung bis zu einem Einzahlungslimit von € 100,- an den Ziehungen teilnehmen. Gewinnauszahlungen an den Spielteilnehmer sind erst nach erfolgreich abgeschlossener Überprüfung der personenbezogenen Daten (§ 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3) möglich. Der Spielteilnehmer wird hierauf bei der Registrierung hingewiesen und bestätigt die Kenntnisnahme dieses Hinweises. Der Anspruch des Unternehmens auf den Spieleinsatz und das Bearbeitungsentgelt bleibt davon unberührt.
Schließt der Spielteilnehmer die vollständige Registrierung (Verifizierung der personenbezogenen Daten) nicht innerhalb der 72 Stunden ab, wird das Spielkonto mit Ablauf der 72 Stunden für weitere Spielteilnahmen gesperrt. Die Spielsperre kann durch die erfolgreiche Durchführung der Verfahren zur Verifizierung der personenbezogenen Daten durch den Spielteilnehmer aufgehoben werden.
§ 4 Spielkonto
Das Unternehmen richtet für jeden registrierten Spielteilnehmer ein Spielkonto ein. Die Zuordnung zum Spielteilnehmer erfolgt durch die vom Unternehmen vergebene Kundennummer. Pro Spielteilnehmer ist jeweils nur ein Spielkonto zulässig.
Die Einrichtung des Spielkontos ist kostenfrei.
Kosten (insbesondere Spieleinsätze sowie ggf. anfallende Bearbeitungsentgelte) entstehen nur mit der Teilnahme an einer vom Spielteilnehmer ausgewählten Lotterie. Die jeweils geltenden Spieleinsätze und Bearbeitungsentgelte ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Lotterie.Die vollständige Freischaltung des Spielkontos erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung der vom Spielteilnehmer angegebenen Personen- und Bankdaten mittels der unter § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 genannten Verfahren.
Durch Aufruf des Spielkontos kann sich der Spielteilnehmer über die Höhe des Guthabenbetrags auf seinem Spielkonto informieren. Jede Ein- und Auszahlung wird auf dem Spielkonto protokolliert. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
Das Spielkonto darf ein Guthaben von € 2.500,- nicht überschreiten. Einzahlungsbeträge des Spielteilnehmers, mit denen die Grenze von € 2.500,- überschritten wird, werden nicht angenommen. Ebenso werden Gewinne, mit denen der maximale Guthabenbetrag auf dem Spielkonto überschritten wird, nicht dem Spielkonto gutgeschrieben, sondern mit befreiender Wirkung auf die auf dem Spielkonto hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
Eingezahltes Guthaben auf dem Spielkonto kann nur für die Bezahlung von Spielaufträgen verwendet werden. Die Auszahlung von eingezahltem Guthaben auf die auf dem Spielkonto hinterlegte Bankverbindung ist auf Anforderung des Spielteilnehmers möglich. Der Spielteilnehmer hat sich hierzu an den Kundenservice des Unternehmens zu wenden.
Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit über eine in seinem Spielkonto bereitgestellte Funktion sein Spielkonto zu schließen. Nutzt der Spielteilnehmer diese Funktion, ist das Spielkonto sofort für weitere Spielteilnahmen gesperrt. Eventuell auf dem Spielkonto noch vorhandenes Guthaben überweist das Unternehmen dem Spielteilnehmer innerhalb von 5 Werktagen auf seine im Spielkonto zuletzt hinterlegte und nach § 2 Abs. 3 verifizierte Bankverbindung. Die vollständige Deregistrierung erfolgt automatisch durch das Unternehmen, wenn sieben Tage seit der letzten Spielteilnahme vergangen sind und das Spielkonto ausgeglichen ist.
§ 5 Limits
Das Spielkonto weist ein monatliches Einzahlungslimit von € 1.000,- auf. Über diesen Betrag hinausgehende Einzahlungsbeträge des Spielteilnehmers werden nicht angenommen.
Der Spielteilnehmer hat zu jeder Zeit die Möglichkeit (über die Einstellungsmöglichkeiten auf seinem Spielkonto), sich tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten. Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, ist der Spielteilnehmer von der weiteren Spielteilnahme ausgeschlossen (§ 1 Abs. 2). Der Spielteilnehmer kann die von ihm gewählten Limits jederzeit neu festlegen. Dabei werden Verringerungen von Limits durch den Spielteilnehmer vom System sofort berücksichtigt, während Erhöhungen von Limits durch den Spielteilnehmer erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam werden.
§ 6 Änderung der Bankverbindungsdaten
Ändert der Spielteilnehmer seine Bankverbindungsdaten, erfolgt die Überprüfung, dass die auf dem Spielkonto vom Spielteilnehmer neu hinterlegte Bankverbindung auf dessen Namen lautet, durch den vom Unternehmen eingerichteten KontonummernCheck bei der SCHUFA Holding AG und/oder durch das 1-Cent-Verfahren in Verbindung mit dem VoP-Verfahren (§ 2 Abs. 3). Die Nutzung der neuen Bankverbindung für Ein- oder Auszahlungen auf bzw. vom Spielkonto ist erst nach erfolgreicher Überprüfung und Bestätigung der neuen Bankverbindungsdaten möglich.
§ 7 Inaktivität
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Spielkonto zu schließen, wenn der Spielteilnehmer sich seit mehr als 36 Monaten nicht in sein Spielkonto eingeloggt und/oder keinen Spielauftrag abgegeben hat. Der Spielteilnehmer erhält mindestens vier Wochen vor der Schließung seines Spielkontos einen entsprechenden Hinweis an die auf seinem Spielkonto zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse und erhält die Möglichkeit durch eine Anmeldung auf seinem Spielkonto die Schließung zu verhindern. Eventuell auf dem Spielkonto noch vorhandenes Guthaben überweist das Unternehmen im Fall der Schließung des Spielkontos dem Spielteilnehmer auf seine auf dem Spielkonto zuletzt hinterlegte und nach § 2 Abs. 3 verifizierte Bankverbindung.
§ 8 Umfang und Ausschluss der Haftung
Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die von ihm fahrlässig (auch grob fahr-lässig) oder von seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale des Unternehmens beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäfts für das Unternehmen und/oder für die Spielteilnehmer besteht.
§ 8 Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet das Unternehmen dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkungen des § 8 Abs. 1 bis § 8 Abs. 4 gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Unternehmen gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich das Unternehmen zum Verarbeiten (z. B. Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet das Unternehmen nicht.
Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
Das Unternehmen haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen, Pandemien, Notstand oder aus sonstigen Gründen, die es nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
In den Fällen, in denen eine Haftung des Unternehmens und seiner Erfüllungsgehilfen nach § 8 Abs. 6 bis § 8 Abs. 8 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und das Bearbeitungsentgelt auf Antrag erstattet.
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Spielkontos, insbesondere durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 10 entstehen.
Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale des Unternehmens beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.
Vereinbarungen Dritter sind für das Unternehmen nicht verbindlich.
Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich regeln.
Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist.
Die Haftung des Unternehmens ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
§ 9 Datenschutz
Das Unternehmen informiert über den Umgang mit den personenbezogenen Daten im Internet in den Datenschutzhinweisen, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht sind.
§ 10 Sorgfaltspflichten
Der Spielteilnehmer hat seine Login-Daten (E-Mail-Adresse und sein Passwort) geheim zu halten.
Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis oben genannter Daten getroffen werden, gehen zulasten des Spielteilnehmers.
§ 11 Allgemeine Informationspflichten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Das Unternehmen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Nutzungsbedingungen gelten erstmals ab dem 22. Juni 2026.