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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

www.lotto-sh.de

Die LOTTO Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG (im Folgenden LOTTO SH oder das Unternehmen) veranstaltet seit 1948 im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein Lotterien und Wetten u.a. über die Vertriebswege Internet und die LOTTO-App.

Das Unternehmen bietet den Spielteilnehmern auf www.lotto-sh.de und in der LOTTO-App die Produkte LOTTO 6aus49, GlücksSpirale, Eurojackpot, KENO, TOTO, alle Zusatzlotterien, Online-Rubbellose sowie BINGO! zur Teilnahme über das Internet an. Der Kunde hat dort die Möglichkeit, Spielscheine seiner Wahl individuell auszufüllen (Teilnahmezeitpunkt, Laufzeit, Spieleinsatzhöhe, persönliche Gewinnzahlen oder per Quick-Tipp etc.) und im weiteren Schritt käuflich zu erwerben.

Die Internetseite dient dem Spielteilnehmer darüber hinaus zur Informationsbeschaffung rund um das Unternehmen und das Thema Glücksspiel mit weiterführenden Links, z.B. zum digitalen Kundenmagazin oder zu Hilfe- und Beratungsportalen bei Spielsucht.

Das Unternehmen ist bestrebt, die Internetseite www.lotto-sh.de sowie das gesamte Onlineangebot mit seinen mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen und damit den Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nachzukommen.

Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Barrierefreiheit (BFSGV), welche auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Anforderungen an den Inhalt der Erklärung richten sich nach Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt unter www.lotto-sh.de einschließlich Subdomains sowie für Inhalte, die über Web-Content-Management-Systeme (WCMS) auch in mobilen Anwendungen bereitgestellt werden.

Datum der Erstellung / Prüfkriterien

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstmalig erstellt (Version 1.0). Die Bewertung basiert auf einer im September 2024 durchgeführten Prüfung der Stiftung Pfennigparade.

Geprüft wurden die Kriterien der WCAG-Standards (Konformitätsstufe AA). Diese Stufe stellt sicher, dass die meisten Barrieren beseitigt sind und die Internetseite für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.lotto-sh.de und deren Subdomains sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem BFSG vereinbar:

  • Skalierbarkeit: Bei der Skalierung der Textgröße kann die Wahrnehmung der Inhalte erschwert sein.

  • Benutzerpräferenzen: Individuelle Anpassungen von Schriftart, Schriftgröße und Farben können eingeschränkt sein.

  • Informationen: Komplexe Menüstrukturen erschweren teilweise die Verständlichkeit.

  • PDF-Dokumente: Einige PDFs sind nicht barrierefrei.

  • Videos: Teilweise fehlen Untertitel.

  • Auf vielen Seiten gibt es Links ohne aussagekräftige Linktexte.

  • Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.

  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.

  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern ist erschwert.

  • Auf einer Seite gibt es Überschriften ohne Beschriftung oder mit aria-hidden-Attribut und sind somit für Screenreader nicht erreichbar.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige ARIA-Attribute.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind.

  • Auf vielen Seiten fehlen strukturell passende untergeordnete Elemente.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind.

  • Auf einer Seite gibt es Listen mit falschen Elementen.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren bestmöglich zu beheben und barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Marktüberwachungsbehörde

Das Land Schleswig-Holstein hat die Kontrolle zur Einhaltung der BFSG-Normen an die zentrale „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), AöR, mit Sitz in Magdeburg übertragen.

Die MLBF ist zuständig für:

  • Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie (§ 20 Abs. 2 BFSG)

  • Zentraler Ansprechpartner (§ 27 BFSG)

  • Information der Öffentlichkeit und Unternehmen

  • Koordination von Marktüberwachungsmaßnahmen

  • Berichterstattung an die EU-Kommission (§ 36 BFSG)

Bis zur formalen Errichtung der MLBF richten Sie Anfragen bitte an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Rückmeldung und Kontakt

Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden sowie Fragen oder Feedback senden:

LOTTO Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
Postfach 3446
24033 Kiel
E-Mail: info@lotto-sh.de