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Zentralgewinn
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Zentralgewinn

1. Bis zu welcher Höhe zahlen Annahmestellen Gewinne aus?
2. Wie wird ein Zentralgewinn angefordert?
3. Muss ein Zentralgewinn über die Annahmestelle angefordert werden, bei der auch der Spielauftrag abgegeben wurde?
4. Welche Auszahlungsmöglichkeiten bestehen bei der Anforderung eines Zentralgewinnes?
5. Wie wird ein Zentralgewinn, bei dem der Schein mit Kundenkarte abgegeben wurde, angefordert?
6. Wie wird ein Zentralgewinn, der im Abonnement-Verfahren (LEDA) gespielt wurde, angefordert?
7. Wann werden Einzelgewinne der 1. oder 2. Gewinnklasse von mehr als 100.000,00 Euro überwiesen?
8. Wie und wo erfährt der Spielteilnehmer vom Gewinn in einer Sonderauslosung?
 

1. Bis zu welcher Höhe zahlen Annahmestellen Gewinne aus?

Einzelgewinne bis einschließlich 1.000,00 Euro werden durch jede Annahmestelle ausgezahlt. Darüber liegende Gewinne sind Zentralgewinne, die vom Spielteilnehmer angefordert werden müssen.

2. Wie wird ein Zentralgewinn angefordert?

Einzelgewinne von mehr als 1.000,00 Euro sind mit Hilfe eines in den Annahmestellen erhältlichen Zentralgewinnanforderungsformulars geltend zu machen. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Bankverbindung für eine Überweisung anzugeben oder nur die Anschrift zur Übersendung eines Verrechnungsschecks. Der Spielteilnehmer erhält eine Gewinnanforderungsbestätigung zu seinem Verbleib und im Falle einer weiteren Spielteilnahme an mehreren Ziehungen eine Ersatzquittung. Die Weiterleitung der Zentralgewinnanforderung an die Zentrale der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG erfolgt 1 x wöchentlich.

3. Muss ein Zentralgewinn über die Annahmestelle angefordert werden, bei der auch der Spielauftrag abgegeben wurde?

Ein Zentralgewinn kann über jede Annahmestelle in Schleswig-Holstein angefordert werden.

4. Welche Auszahlungsmöglichkeiten bestehen bei der Anforderung eines Zentralgewinnes?

- Überweisung auf ein Bankkonto
- Ausstellung eines Verrechnungsschecks
- Ausstellung eines Barschecks im Hause der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG

5. Wie wird ein Zentralgewinn, bei dem der Schein mit Kundenkarte abgegeben wurde, angefordert?

Dieser Gewinn wird nicht über die Annahmestelle angefordert. Bei Spielteilnahme unter Angabe einer Bankverbindung erfolgt, sofern der Gewinn nicht der Quotenfreigabe unterliegt, eine automatische Überweisung in der gleichen Kalenderwoche. Bei Spielteilnahme ohne Angabe einer Bankverbindung erfolgt die Zusendung eines Verrechnungsschecks ebenfalls in der gleichen Kalenderwoche.

6. Wie wird ein Zentralgewinn, der im Abonnement-Verfahren (LEDA) gespielt wurde, angefordert?

Die Gewinnauszahlung erfolgt, sofern der Gewinn nicht der Quotenfreigabe unterliegt, noch in der gleichen Kalenderwoche durch Überweisung auf das vom Spielteilnehmer auf der Einzugsermächtigung angegebene Bankkonto.

7. Wann werden Einzelgewinne der 1. oder 2. Gewinnklasse von mehr als 100.000,00 Euro überwiesen?

Diese Gewinne unterliegen der Quotenfreigabe und werden nach Ablauf einer Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag überwiesen.

8. Wie und wo erfährt der Spielteilnehmer vom Gewinn in einer Sonderauslosung?

Alle Gewinner, die über das Abonnement-Verfahren (LEDA) oder unter Verwendung einer Kundenkarte gespielt haben, werden durch die Zentrale automatisch benachrichtigt.
Im übrigen werden die gezogenen Gewinnzahlen (Quittungsnummern) durch Aushang in den Annahmestellen bzw. in der Kundenzeitung „LOTTO aktuell“ bekannt gegeben.
 
 
 
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Alle Angaben ohne Gewähr. Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden! Informationen: Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.,
Schauenburgerstr. 36, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 56 47 70, Infotelefon zur Glücksspielsucht der BZgA: Tel. 0800 / 1 37 27 00 (kostenlos). Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft
ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig! Weitere Informationen zur Spielsucht finden Sie hier.