Zentralgewinn

Zentralgewinn
2. Wie wird ein Zentralgewinn angefordert?
Einzelgewinne von mehr als 1.000,00 Euro sind mit Hilfe eines in den Annahmestellen erhältlichen Zentralgewinnanforderungsformulars geltend zu machen. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Bankverbindung für eine Überweisung anzugeben oder nur die Anschrift zur Übersendung eines Verrechnungsschecks. Der Spielteilnehmer erhält eine Gewinnanforderungsbestätigung zu seinem Verbleib und im Falle einer weiteren Spielteilnahme an mehreren Ziehungen eine Ersatzquittung. Die Weiterleitung der Zentralgewinnanforderung an die Zentrale der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG erfolgt 1 x wöchentlich.5. Wie wird ein Zentralgewinn, bei dem der Schein mit Kundenkarte abgegeben wurde, angefordert?
Dieser Gewinn wird nicht über die Annahmestelle angefordert. Bei Spielteilnahme unter Angabe einer Bankverbindung erfolgt, sofern der Gewinn nicht der Quotenfreigabe unterliegt, eine automatische Überweisung in der gleichen Kalenderwoche. Bei Spielteilnahme ohne Angabe einer Bankverbindung erfolgt die Zusendung eines Verrechnungsschecks ebenfalls in der gleichen Kalenderwoche.6. Wie wird ein Zentralgewinn, der im Abonnement-Verfahren (LEDA) gespielt wurde, angefordert?
Die Gewinnauszahlung erfolgt, sofern der Gewinn nicht der Quotenfreigabe unterliegt, noch in der gleichen Kalenderwoche durch Überweisung auf das vom Spielteilnehmer auf der Einzugsermächtigung angegebene Bankkonto.8. Wie und wo erfährt der Spielteilnehmer vom Gewinn in einer Sonderauslosung?
Alle Gewinner, die über das Abonnement-Verfahren (LEDA) oder unter Verwendung einer Kundenkarte gespielt haben, werden durch die Zentrale automatisch benachrichtigt.Im übrigen werden die gezogenen Gewinnzahlen (Quittungsnummern) durch Aushang in den Annahmestellen bzw. in der Kundenzeitung LOTTO aktuell bekannt gegeben.