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ABO-LOTTO (LEDA)
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ABO-LOTTO(LEDA)

1. Wo und wie kann man seinen LEDA-Spielauftrag abgeben?
2. Für welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung?
3. Ab wann erfolgt die Teilnahme am ABO-LOTTO (LEDA)?
4. Warum variiert der Spieleinsatz?
5. Welche Kündigungsfrist gibt es beim ABO-LOTTO (LEDA)?
6. Wie gibt man eine Tippgemeinschaft auf der Einzugsermächtigung an?
7. Wie erhält man Gewinne?
8. Kann man auch an KENO oder BINGO über das Abonnement-Verfahren (LEDA) teilnehmen?
9. Kann eine Kündigung des ABO-LOTTO (LEDA) per E-Mail erfolgen?
 

1. Wo und wie kann man seinen LEDA-Spielauftrag abgeben?

Die Abgabe kann nur über eine Annahmestelle erfolgen.
Auf der Einzugsermächtigung sind Vor- und Nachname, die Anschrift, die Bankverbindung sowie das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben.

2. Für welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung?

Der Spieleinsatz wird für jeweils 3 Monate im Voraus abgebucht.

3. Ab wann erfolgt die Teilnahme am ABO-LOTTO (LEDA)?

Die Teilnahme erfolgt ab dem übernächsten Monat. Sollte Vorkasse in der Annahmestelle geleistet werden, erfolgt die Teilnahme ab der nächsten Ziehung.

4. Warum variiert der Spieleinsatz?

Ein Vierteljahr kann 12, 13 oder 14 Ziehungen beinhalten. Somit kann sich der Spieleinsatz um den Einsatz für eine Woche erhöhen bzw. verringern.

5. Welche Kündigungsfrist gibt es beim ABO-LOTTO (LEDA)?

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Zahlungszeitraumes.

6. Wie gibt man eine Tippgemeinschaft auf der Einzugsermächtigung an?

Der Spielauftrag darf nur auf einen Namen lauten. Der Vertragspartner muss auch Kontoinhaber sein.

7. Wie erhält man Gewinne?

Die Gewinne werden wöchentlich auf das in der Einzugsermächtigung angegebene Konto überwiesen.

8. Kann man auch an KENO oder BINGO über das Abonnement-Verfahren (LEDA) teilnehmen?

Über das ABO-LOTTO (LEDA) kann nur an LOTTO am Sonnabend bzw. am Mittwoch (Normalschein mit 2, 4, 6, 8, 10 oder 12 Spielen und je 3 Voll- und VEW-Systeme) und an der GlücksSpirale teilgenommen werden.

9. Kann eine Kündigung des ABO-LOTTO (LEDA) per E-Mail erfolgen?

Eine Kündigung kann nur per Brief oder per Fax erfolgen und muss unterschrieben sein.
 
 
 
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Alle Angaben ohne Gewähr. Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden! Informationen: Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.,
Schauenburgerstr. 36, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 56 47 70, Infotelefon zur Glücksspielsucht der BZgA: Tel. 0800 / 1 37 27 00 (kostenlos). Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft
ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig! Weitere Informationen zur Spielsucht finden Sie hier.