Verbraucherzentrale warnt vor Glücksspiel im Internet

18.02.2009
Verbraucherzentrale warnt vor Glücksspiel im Internet
Online-Spielteilnahme strafbar / Kein Anspruch auf GewinneDie Verbraucherzentralen warnen in einer aktuellen Pressemitteilung vor Glücksspiel im Internet. Seit dem 1. Januar 2009 sei das Veranstalten von Glücksspielen im Internet ebenso verboten wie das Werben dafür. Nicht nur Veranstalter machten sich strafbar, wenn sie das Verbot ignorierten, sondern auch die Spielteilnehmer, so die Verbraucherschützer.
Verboten sei auch die Teilnahme am LOTTO im Internet. Dort abgeschlossene Spielverträge würden gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und seien damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass damit auch kein Anspruch auf entsprechende Gewinne oder Spieleinsätze bestehe. Weiter LOTTO spielen könne man nur bei den zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lotteriegesellschaften.