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Verbraucherzentrale warnt vor Glücksspiel im Internet
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18.02.2009

Verbraucherzentrale warnt vor Glücksspiel im Internet

Online-Spielteilnahme strafbar / Kein Anspruch auf Gewinne

Die Verbraucherzentralen warnen in einer aktuellen Pressemitteilung vor Glücksspiel im Internet. Seit dem 1. Januar 2009 sei das Veranstalten von Glücksspielen im Internet ebenso verboten wie das Werben dafür. Nicht nur Veranstalter machten sich strafbar, wenn sie das Verbot ignorierten, sondern auch die Spielteilnehmer, so die Verbraucherschützer.

Verboten sei auch die Teilnahme am LOTTO im Internet. Dort abgeschlossene Spielverträge würden gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und seien damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass damit auch kein Anspruch auf entsprechende Gewinne oder Spieleinsätze bestehe. Weiter LOTTO spielen könne man nur bei den zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lotteriegesellschaften.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden! Informationen: Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.,
Schauenburgerstr. 36, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 56 47 70, Infotelefon zur Glücksspielsucht der BZgA: Tel. 0800 / 1 37 27 00 (kostenlos). Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft
ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig! Weitere Informationen zur Spielsucht finden Sie hier.