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Spielgemeinschaften
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Spielgemeinschaften

Viele Lottospieler spielen in einer persönlichen Spielgemeinschaft.

Wo gemeinsames Geld im Spiel ist, sollten einige Grundregeln beachtet werden. Hier einige hilfreiche, unverbindliche Ratschläge:

Vor dem Spiel sollten Sie die Namen aller beteiligten Personen und deren Einsätze schriftlich festhalten.

Ein Mitspieler des gemeinsamen Vertrauens sollte zum "Chef" ernannt werden. Der Chef hat den Tippschein auszufüllen, rechtzeitig in einer Lotto-Annahmestelle abzugeben und die Spielquittung zu verwahren. Gegebenenfalls sollte der Chef seinen Mitspielern zur persönlichen Kontrolle eine Kopie der Spielquittung übergeben. Die Auszahlung der Gewinne an die Mitspieler erfolgt ebenfalls durch den Chef.

Wann und nach welchem Modus die Spieleinsätze einzuzahlen und die Gewinnbeträge auszuzahlen sind, sollte vor dem ersten gemeinsamen Spiel festgelegt werden!

Auch sollten mögliche Problemfälle, wie z.B. die Frage, ob jemand an einem Gewinn partizipieren soll, wenn er zu spät seinen Einsatz entrichtet hat, im Vorfeld geklärt werden.

Es empfiehlt sich, die wichtigsten Absprachen schriftlich festzuhalten und allen Mitgliedern der Spielgemeinschaft eine Kopie dieser Vereinbarungen auszuhändigen.
Links
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www.check-dein-spiel.de
 

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Alle Angaben ohne Gewähr. Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden! Informationen: Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.,
Schauenburgerstr. 36, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 56 47 70, Infotelefon zur Glücksspielsucht der BZgA: Tel. 0800 / 1 37 27 00 (kostenlos). Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft
ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig! Weitere Informationen zur Spielsucht finden Sie hier.