Philosophie

PhilosophieDas Veranstalten von Glücksspielen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die für die Ausgestaltung des Glücksspielwesens verantwortlichen Bundesländer können jedoch mit Hilfe von entsprechenden Konzessionen/Erlaubnissen Ausnahmen von diesem Verbot gewähren.Grundlagen für die Erteilung von Konzessionen/Erlaubnissen in Schleswig-Holstein bilden der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) und das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages in Schleswig-Holstein. Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind insbesondere das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (Spielsuchtprävention), das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern (Kanalisierung des Spieltriebs), den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten (Jugend- und Spielerschutz) und sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden (Vermeidung von Kriminalität). Die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG ist auf Grund einer Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag Veranstalterin von Lotterien und Wetten in Schleswig-Holstein und richtet ihr Spielangebot an den Zielen des Staatsvertrages konsequent aus. |

